10 Jahre Garantie auf Matratzen
Top Swiss made Qualität – da ist es einfach, 10 Jahre Garantie zu geben.
Unsere Matratzen entstehen in der Schweiz nach höchsten Qualitätsstandards. Diese Qualität sichern wir dir mit einer 10-jährigen Garantie auf die Gebrauchsfähigkeit deiner Matratze.
Die Garantiebedingungen sind fair, nachvollziehbar und kundenfreundlich. Du kannst also entspannt schlafen – wir kümmern uns um den Rest.
1. Auf die Gebrauchsfähigkeit von Matratzen gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von 10 Jahren, welche Material- und Verarbeitungsfehler beinhaltet. Die Vollgarantie beträgt 2 Jahre. Nach 24 Monaten erfolgt eine anteilsmässige Beteiligung des Kunden auf den Preis der Instandstellung nach folgenden Prozentsätzen:
3. Jahr: 20%
4. Jahr: 30%
5. Jahr: 40%
6. Jahr: 50%
7. Jahr: 60%
8. Jahr: 70%
9. Jahr: 80%
10. Jahr: 90%
Bei Totalersatz des Produktes wird vom aktuellen Katalogpreis bei Garantieanspruch ausgegangen. Die Garantieleistung für Kissen, Topper, Duvets und Accessoires beträgt 2 Jahre. 2nd Life Produkte unterliegen denselben Garantiebedingungen wie reguläre Produkte.
2. In Garantiefällen gehen die Kosten für Fahrt, Transport und Montage zu Lasten des Käufers. Für ein Ersatzprodukt während der Ausfallzeit ist er selbst besorgt. Bei Reparatur und Lieferung von Ersatzteilen wird weder die laufende Garantiezeit unterbrochen, noch beginnt eine neue Garantiefrist, ausser der Kunde hat sich bereits anteilig an einem Austausch beteiligt. Auf Reparaturfälle, die infolge unsachgemässer Behandlung entstanden sind, behält sich happy vor, keinen Garantieanspruch zu gewähren.
3. Der Garantie-Anspruch gilt ab Kaufdatum.
4. Matratzen und Topper werden im Gebrauch etwas geschmeidiger. Deshalb fallen normale Weichheitserscheinungen nicht unter die Garantie. Vermeiden Sie einseitige Abnützung und wenden Sie die Matratze regelmässig.
5. Der Garantieanspruch bei Matratzen gilt nur bei Verwendung mit einer tauglichen Unterfederung. Einlegerahmen mit älterer Konstruktion und nicht genügender Funktionalität zerstören eine Matratze in verhältnismässig kurzer Zeit. Bei Verwendung eines solchen oder gar keines Einlegerahmens können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden. Qualitätsmatratzen haben zum Teil dicke Polsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Stoff bilden oder es ergeben sich leichte Grössenabweichungen im Aussenmass, was aber durchaus normal ist. Masstoleranzen: Es ist zu beachten, dass bei Matratzen geringe Abweichungen der Nennmasse bis zu +/- 2% zu tolerieren sind. Solche Differenzen sind materialbedingt und von der Garantie ausgeschlossen.
6. Nicht unter Garantie fallen: Normale Abnützung, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch, Transportschäden oder andere Beschädigungen wie z.B. Risse, Falten, abgerissene Handgriffe, defekte Reissverschlüsse, Verschmutzungen unter anderem durch Stockflecken (Schimmel), Folgeschäden, etc. Bei einer Verwendung von einem motorisierten Einlegerahmen können Falten im Bezug entstehen, worauf keine Garantieansprüche geltend gemacht werden können.
7. In Kombination mit Bett- oder Nachtwäsche, die Kunstfasern enthalten, kann so genanntes Pilling (Knötchenbildung) bei Matratzenhüllen auftreten. Pilling-Bildung ist von der Garantie ausgenommen.
8. Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.
Die Garantie gilt für alle originalen happy Produkte, unabhängig vom Vertriebskanal.
Für Fragen oder Garantiefälle erreichst du uns unter wemakeyou@happy.ch oder über unser Kontaktformular.
Wir lieben Matratzen-Fragen.
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